Verfassung

Vorwort:

Folgende Regeln sind nicht dazu da, den Spaß zu verhindern, sondern um Dein Erlebnis bei Rheinbeck Roleplay  zu verbessern.

Unwissenheit schützt daher vor Strafe nicht..

Dieses Verfassung gilt sowohl auf dem FiveM Server als auch auf dem Discord Server.

§ 1 Allgemeine Informationen :

§ 1 Art. 1. Cheaten, Hacken, Dupen und nutzen sonstiger Exploits, sowie das Ausnutzen von Bugs und Glitches ist ausdrücklich verboten und werden dementsprechend bestraft.

§ 1 Art. 2. Cheaten,  Bugs sind umgehend, bzw. innerhalbt 24 Stunden über ein Support Bug Ticket dem Team zu melden.

§ 1 Art. 3. Beleidigungen, Rassismus, Extremismus und Diskriminierung sind in Rheinbeck bis zu einem gewissenem Grad erlaubt, wenn dies einen RP-Hintergrund beinhaltet. Hier wird eine klare Grenze zwischen GTA Roleplay und OOC gezogen. Kann ein Spieler dies nicht trennen, oder übertreibt er bei o.g. Sachen, so wird dieser bestraft. Merken wir, dass ihr diese nicht trennt oder einen Spieler/in stark belästigt, werdet ihr dementsprechend bestraft. Denkt hierbei immer, es sitzt eine echte Person hinter dem Charakter.

§ 1 Art. 3. 1. Rechtsextremistische, rassistische, diskriminierende, sexistische und persönlich verletzende Parolen sind auf dem Server verboten. Dazu zählt auch das Teilen pornografischer Inhalte. Diese Dinge führen zum sofortigen Bann, da dies nicht akzeptabel und ”schön” zu reden ist!

§ 1 Art. 4. Das Darstellen von geistigen oder körperlichen Behinderungen sowie Schwangerschaften ist zu unterlassen. Corona gibt es in Rheinbeck  nicht.

§ 1 Art. 5. Das nutzen von mehr als einem Account ist nicht gestattet.

§ 1 Art. 6. Auf dem Server existiert ein Mindestalter von 14 Jahren (ohne Ausnahme), um auf dem Server spielen zu dürfen, wir arbeiten nach der Reife und dem Stil des RP’s. Ausnahmen können erfolgen.

§ 1 Art. 7. Programme, die dem Spieler Vorteile verschaffen, wie “Reshade”, “Eule”, etc. sind verboten. “Reshade” ist nur erlaubt, um seine Farbe kräftiger zu machen. Alle anderen Modifikationen (z.B. Schwarzer Himmel) oder AI’s sowie Cheats und Hacks werden mit einem Hausverbot bestraft. Die Einstellung bei NVE mit Polarlichtern ist verboten.

§ 1 Art. 7. 1. Jegliche Art von Modifikationen, Hacks oder Texture packs, die einen unfairen Spielvorteil bieten, sind verboten.

§ 1 Art. 8. Das Ausnutzen, Suchen oder Umgehen von Grauzonen der Verfassung ist untersagt.

§ 1 Art. 9. In einer RP-Situation wird nicht mit einem Bann oder Supporter gedroht. Außerdem ist es verboten IC, auf das Regelwerk hinzuweisen. (Meta-Gaming)

§ 1 Art. 10. Eine Beleidigung im RP muss so rüber gebracht werden, dass diese nicht OOC zu verstehen ist.

§ 1 Art. 11. Die Musik im Auto oder sonstigen Fortbewegungsmittel ist auf einer normalen Lautstärke zu halten, damit keine dritten Personen gestört werden.

§ 1 Art. 12. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

§ 1 Art. 13. Das Lügen im Support ist strengstens untersagt!

§ 1 Art. 14. Das Aufzeichnen von Support Gesprächen ist ohne die Zustimmung von allen Anwesenden nicht gestattet. Ausnahmen gelten wenn es sich um eine Straftat handelt.

§ 1 Art. 15.  Mit dem Betreten des Rheinbeck Roleplay Servers erklärst du dich mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden, deine Stimme in Streams, Videos, Clips sowie alle deine Handlungen aufgenommen werden dürfen.

§ 1 Art. 16.  Das „AFK“ gehen, während man auf dem Server spielt, ist verboten. Ausnahmen bilden menschliche Bedürfnisse. (erlaubt ist, mit der Äußerung “Ich bin mal im Kopf”)

§ 1 Art. 17. Das Rheinbeck Team behält sich vor, jederzeit die Regeln ohne Ankündigung zu ändern. Jeder Spieler ist dazu verpflichtet sich über den aktuellen Standpunkt der Verfasssung sich eigenständig zu informieren.

§ 1 Art. 18. Auf dem Server, Rheinbeck Roleplay, existiert ein sogenannter Volleyball-Effekt. Darunter versteht man, wenn bei einem Spieler z.B. ein Auto sehr kaputt ist und das bei dir nicht der Fall sein sollte, musst du trotzdem darauf eingehen.

§ 1 Art. 19. Aktive sowie passive Fremdwerbung sind strengstens untersagt und führen zum direkten Projektauschluss.

§ 1 Art. 20. Der Media Channel im Bürger-Chat darf nicht IC verwendet werden.

§ 1 Art. 21. Ein respektvoller Umgang ist mit allen Personen Pflicht!

§ 1 Art. 22. Rassistische Witze und grenzwertiger schwarzer Humor sind nicht gestattet!

§ 1 Art. 23. Verstöße werden intern protokolliert und geahndet!

§ 1 Art. 24. Das Team darf Spieler jederzeit, wegen mangelnder RP-Reife, aus dem Rheinbeck Roleplay Projekt ausschließen. 

§ 1 Art. 25. Es ist verboten das Spiel während einer RP Situation zu verlassen! Erlaubt sind z.B. Feuerwehr oder Rettungseinsätze.

§ 1 Art. 26. Der Personalausweis, Führerschein und der Waffenschein gelten als eindeutiges Identifikationsmittel.

§ 1 Art. 27. OOC Reden ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht für Teamler. (außer bei Notfällen).

§ 1 Art. 28. Jeder ist für den Inhalt seines Kofferraumes selbst verantwortlich.

§ 1 Art. 29. Bei sehr schweren Unfällen ist man eingeklemmt und muss von der Feuerwehr gerettet werden.

§ 1 Art. 30. Das Montieren/Demontieren von Kennzeichen oder anderen Extras während der Fahrt ist verboten.

§ 1 Art. 31. Sollte ein Server Regelbruch an euch ausgeübt werden, dürft ihr dies nicht durch einen anderen Server Regelbruch begleichen. (Die Situation einfach leaven, anfangen OOC zu sprechen etc.) Bleibt in diesem Moment in eure Rolle, auch wenn es schwer ist und ignoriert für diesen Moment den Regelbruch, spielt die Situation zu Ende, nehmt dieses auf und meldet euch danach im Support!

§ 1 Art. 32. Vom Team verhängte Strafen sind hinzunehmen, es besteht die Möglichkeit, im Forum einen Entbannungsantrag zu schreiben. Gebannten Spielern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form Einfluss auf das aktive RP-Geschehen zu nehmen. 
Hierfür kann ein Entbannungsantrag über unser Webseite geschickt werden. Entbannungsantrag

§ 1 Art. 33. Durch Namenswechsel oder Bugs verloren gegangene Spielfortschritte werden vom Serverteam nicht zurückerstattet.

§ 1 Art. 34.  Das Betteln nach Rechten, Items, etc. ist verboten.

§ 1 Art. 35. Das ständige, beziehungsweise wiederholte Nachfragen nach dem Status eines Entbannungsantrages oder einer Bewerbung ist untersagt.

§ 1 Art. 36. Es wird von jedem Spieler, welcher Krankheiten und/oder Behinderungen jeglicher Art aus RP’n möchte, erwartet, sich über diese zu informieren und diese mit Respekt zu behandeln. Es ist untersagt, Suizide und/oder selbstverletzendes Verhalten zu glorifizieren oder auf sonstige Art positiv darzustellen. Das Ausspielen von selbstverletzendem Verhalten als Erscheinung einer psychischen Erkrankung ist grundsätzlich untersagt.

§ 1 Art. 37. Vor jedem gebrauch einer Waffe sei es eine Schusswaffe, eine Stichwaffe, sowie andere Waffenarten muss ein Schusscall stattgefunden haben. Von dieser Reglung ist die Polizei, der Zoll, die DG, die Armee nicht betroffen, diese sind berechtigt zu jedem Zeitpunkt gebrauch der Waffe zu machen sofern deren Leben geschützt werden muss, oder das anderen Mitbürgern.

§ 1 Art. 38. Das befahren von unbefestigten Straßen ist nicht erlaubt hierzu zählen auch Grünflächen, Wiesen, etc dürfen nicht befahren werden.

§ 1 Art. 39.  Die Serverleitung hat die letzte Entscheidungsgewalt und darf alleinständig Eigen Support führen.

§ 1 Art. 40.  Teammitglieder sowie User dürfen nicht beleidigt oder angefeindet werden. Konstruktive Kritik ist jedoch wünschenswert.

§ 2 Teammitglieder :

§ 2 Art. 1. Teammitglieder dürfen IC nicht als solche verstanden werden, z.B. dürfen sie IC nicht auf Fehler, Vorschläge, oder Probleme angesprochen werden. Teammitglieder dürfen nicht privat angeschrieben werden. DM Support ist untersagt! Es sei denn, ein Teamler bittet darum. Teamler werden im Discord nicht markiert oder gepingt.

§ 2 Art. 2. Admins sind unantastbar und dürfen nicht angesprochen werden, es sei denn, sie sprechen euch an. (Ordnungsamt und Zoll)

§ 2 Art. 3. IC gibt es verschiedene Warnwesten, mit Aufschriften wie (z.B. “Presse” oder “Media”). Diese Charaktere sind absolut unantastbar, da sie eventuell gerade dabei sind Fotos zu machen oder Videos zu drehen. Auch diese dürfen nur von Charakteren getragen werden, die Mitglied in der PR-Abteilung sind und auch nur während eines Auftrags, nicht um dauerhaft unantastbar zu sein. Ausnahme gilt für die Feuerwehr, die auch eine Fraktion eigene Presse hat.

§ 2 Art. 4. Beamte des Zolls sind während des Hin- und Rückweg zur Einreise unantastbar. Sollten diese zu einer RP Situation auf dem Weg sein, dürfen Sie offen kommunizieren, dass Sie auf dem Weg zum Arbeitsamt sind und dann unantastbar und in Ruhe gelassen werden.

§ 2 Art. 5. Es ist verboten, die Kleidung des Ordnungsamtes oder Zoll zu tragen, sofern Sie nicht zum Team gehören.

§ 3 Sprachchat :

§ 3 Art. 1. Auf Rheinbeck, nutzen wir TeamSpeak mit dem SaltyChat Plugin.

§ 3 Art. 2. Die Anwesenheit im Sprachchat ist Pflicht, wer dieser Regelung nicht nachkommt, kann gekickt werden.

§ 3 Art. 3. Störgeräusche sind zu vermeiden.

§ 3 Art. 4. Das Mikrofon/Headset muss eine entsprechende Qualität haben.

§ 3 Art. 5. Soundboard oder externe Sound Geräusche sind gestattet. Als Stimmenverzerrer dürfen nur im Team genutzt werden. (Bei einer Ausreise). Solange sich Dritte nicht davon gestört fühlen, sich respektiv darüber zu beschweren.

§ 4 Kommunikation :

§ 4 Art. 1. Auf dem Rheinbeck Staat wird ausnahmslos Deutsch gesprochen und geschrieben. (Man sollte sich ordentlich verstehen können.)

§ 4 Art. 2. Capslock, sowie das exzessive Nutzen von Satzzeichen ist strengstens untersagt.

§ 4 Art. 3. Andere Spieler dürfen, außerhalb des RP’s, nicht beleidigt werden.

§ 4 Art. 4. Im RP, wie im OOC müssen die entsprechenden Chatkanäle genutzt werden.

§ 5 Charakter :

§ 5 Art. 1. Value Life: Unter keinen Umständen solltest du während des RP’s dein Leben mutwillig riskieren, wenn der Verlauf der Story es nicht zulässt. Das Leben deines Spielcharakters sollte im besten Falle geschützt werden, es sei denn die RP-Situation lässt es nicht anders zu, z.B. in einem Gangfight oder weil deine Rolle ein sehr loyales Mafia-Mitglied ist, was für seine Brüder stirbt. 

§ 5 Art. 2. Die permanente Löschung eines Charakters muss vom Support genehmigt werden.

§ 5 Art. 3. Ein Charakter kann maximal  ein Bloodouts bekommen.

§ 5 Art. 4. Wenn ein IC Charakter aus einer Fraktion austreten will, muss er es dem IC seinem Fraktionschef respektiv seiner Leitungsebene mitteilen. Nach einem Fraktionswechsel erfolgt eine Bewerbungssperre von einer Woche.

§ 5 Art. 5. Während einer Fraktionsssperre / Bewerbungssperre, ist man Zivilist. Man darf nicht in Frakt Farben oder Frakt Kleidung rumlaufen und sich als zukünftige Fraktion ausgeben.

§ 5 Art. 6. Ein Selbstmord/Suizid, während einer Bloodout Situation ist gleichzusetzen mit einem Bloodout.

§ 5 Art. 7. Nach einem Bloodout hast Du alles vergessen, was mit der Fraktion zu tun hat. 

§ 5 Art. 8. Nicknames, die Namen von bekannten Personen, Teammitgliedern oder gar der Inhaberschaft enthalten, sind verboten! Frei erfundene Namen dürfen genutzt werden. Wenn man von einem Teamler gebeten wird, einen anderen IC Namen auszusuchen, hat dies einen Grund.

§ 5 Art. 9. Dein Charakter muss mindestens 16 Jahre alt sein.

§ 5 Art. 10. Kleidung von staatlichen Fraktionen darf nicht von Mitbürgern getragen werden, sofern diese nicht in einer staatlichen Fraktion arbeiten. Dies gilt auch für die Firmen.

§ 5 Art. 11. Doktorentitel müssen bei der Stadt beantragt werden.

§ 6 Alte Freunde :

§ 6 Art. 1. Ihr dürft mit euren Freunden gemeinsam einreisen, jedoch keine RP Stränge von alten Staaten weiterführen.

§ 6 Art. 2. Ihr dürft eine gemeinsame Vergangenheit haben, und diese auch ausspielen.

§ 7 Streaming :

§ 7 Art. 1. Das Streamen auf Rheinbeck benötigt eine gesonderte Erlaubnis, nach Erhalt der benötigten Erlaubnis durch das High Team ist es dann gestattet.

§ 7 Art. 2. Es dürfen keinerlei Support-Fälle, egal in welcher Art und Weise, geteilt, gespeichert oder aufgezeichnet werden.

§ 7 Art. 3. Stream Sniping ist auf jede Art und Weise verboten.

§ 7 Art. 4. Wenn Ihr streamt müsst Ihr den Titel “Rheinbeck” im Titel mit angeben, oder das Bild ist beim Support erhältlich.

§ 7 Art. 5. Das Nutzen von anderen Streams, um einen Spieler zu melden, ist verboten. Es sei denn, es ist der eigene Stream. “Backseat Gaming” ( Die Einmischung in das Gameplay durch Nicht-Mitspieler. Darunter fallen Kommentare oder ungefragte Teilen von Meinungen über den Spieler, dessen Spielweise oder das Spiel.) Auch unter BSG bekannt.

§ 8 Allgemein Begriffe und Ihre Bedeutungen :

§ 8 Art. 1. IC = In Character : Alles, was im Spiel passiert, findet “In-Charakter” statt. Du darfst IC nur wissen, welches du auch nur IC erworben hast.

§ 8 Art. 2. OOC = Out of Character : Alles was nicht im Spiel stattfindet ist OOC, und darf IC nicht verwendet werden.

§ 8 Art. 3. RDM = Random Deathmatch :Das Angreifen von verletzten Spielern ohne zulässigen RP Hintergrund.

§ 8 Art. 4. VDM = Vehicle Deathmatch :Das absichtliche An- oder Überfahren von Mitspielern ist verboten. Fahrzeuge sind keine Waffen.

§ 8 Art. 5. Meta Gaming :Das Nutzen von Informationen, die der Spieler nicht selbst erworben hat. Informationen aus Livestreams erwerben und diese IC zu nutzen. Absprachen über OOC Plattformen sind absolut verboten. Die Beteiligung an “Meta Cheats” (WhatsApp, Discord, Facebook, etc oder ähnlichem) während des RP’s ist verboten.

§ 8 Art. 6. Trolling :Das vorsätzliche Stören einer RP Situation oder eines Spielers (IC und OOC) ist verboten.

§ 8 Art. 7.  Fail-RP : Das unrealistische oder falsche Handeln in RP Situationen. Beispiel 1: Mit einem Sportwagen über das Gebirge im Gelände fahren.Beispiel 2: Nach einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit einfach weiterfahren und machen, als wäre nichts passiert.  Im realen Leben würde man auch nicht nach einem schweren Unfall weiterfahren.

§ 8 Art. 8. Power RP :Es ist verboten und beschreibt ein Fehlverhalten, bei dem einem Spieler eine Handlung aufgezwungen wird, ohne diesem im RP einen Entscheidungs- oder Handlungsspielraum zu lassen. Leute wiederbeleben, ausrauben und wieder erschießen/töten ist untersagt. Man muss sich entscheiden können.

§ 8 Art. 9. Flucht RP :Flucht / Combat Login RP ist strengstens verboten.Beispiel 1 : Man wurde erschossen, bewusstlos und danach umgehend disconnected.Beispiel 2: Man wurde von der Polizei verhaftet, und man disconnected einfach.

§ 8 Art. 10. Gambo RP :Übermäßiger, unverhältnismäßiger oder unnötiger Waffengebrauch und Schusswechsel. Es ist unrealistisch, mal eben im Alltag überall am Straßenrand seine Waffe zu ziehen und wild durch die Gegend zu ballern.

§ 9 Blacklist Wörter :

§ 9. Art. 1. Hurensohn, Hurentochter, Nuttensohn, Nuttentochter, Neger, Nigga, etc. sind strengstens verboten!

§ 9. Art. 2. Außerdem haben Wörter wie: Suppe, Bibel, Engel, Rösti Pommes, Gott etc. Nichts im RP zu suchen.

§ 9. Art. 3. Nicht nur Wörter, sondern auch Sätze, die viel zu weit gehen, werden je nach Lage und Situation sanktioniert.

§ 10 Fraktions Verwarnungen :

§ 10 Art. 1. Eine Fraktion darf maximal 3 Fraktions Verwarnungen bekommen.

§ 10 Art. 2. Die Fraktion kann je nach Verlauf und nach unauffälligem Verhalten eine Verwarnung innerhalb einer Woche entnommen werden.

§ 10 Art. 3. Eine Fraktion bekommt eine Verwarnung, wenn sie gegen das Regelwerk verstößt oder verstoßen hat.

§ 10 Art. 4. Fraktionen dürfen niemanden, von dem keine Bedrohung oder Gefahr ausgeht, grundlos schlagen oder erschießen.

§ 11 Mitbürger Verwarnungen :

§ 11 Art. 1. Ein Mitbürger darf maximal 3 Verwarnungen bekommen.

§ 11 Art. 2. Der Mitbürger kann eine Verwarnung innerhalb zwei Monaten entnommen werden, sofern er unauffällig bleibt.

§ 11 Art. 3. Der Mitbürger bekommt eine Verwarnung, wenn diese/er gegen die Verfassung verstößt.

§ 12 Fraktionen :

§ 12 Abs. 1. Gründung :

  • Um eine Fraktion gründen zu können, muss man mindestens 5 aktive Mitglieder haben.
  • Man muss sich auch ein Konzept einfallen lassen und dieses einreichen über ein Google Docs oder PDF Dokument indem mindestens folgende Punkte enthalten sind:
  • Wunschfahrzeug
  • Outfit Farbe
  • Ränge
  • Namen
  • Mitglieder
  • Im Laufe der Fraktionsgründung dürfen sich die Mitglieder nicht als Fraktion ausgeben. Nicht zusammen agieren und auch keine Fraktionsfarben tragen. Erst wenn eine Fraktion von der Fraktions Leitung genehmigt worden ist. Dazu gehören unter anderem Jobs und Anwesen. Man bekommt als Illegale Fraktion nicht von Anfang an ein Anwesen, man muss sich dies selber aufbauen, und wenn man dann genug Geld auf dem Konto hat, kann man diese bei Herbst Immobilien erwerben.
  • Eine illegale Fraktion darf maximal aus 15 Mitgliedern bestehen.
  • Es dürfen alle Mitglieder zusammen agieren.
  • Man darf maximal in einer Fraktion und/oder  einer Firma in der Leitung sein, alles was darüber hinausgeht, darf man nicht höher gestuft sein als in der Personalabteilung.
  • Die Minimale Arbeitszeit in einer Fraktion beträgt 4 Wochen, es muss aber im Vorstellungsgespräch erwähnt werden.

§ 12 Abs. 2. Aussehen :

  • Illegale Fraktionen müssen ganz klar zu unterscheiden sein von den Staatsfraktionen.
  • Illegale Fraktionen müssen als Fraktion erkennbar sein.
  • Vollmaskierungen sind nur bei einem Staats-Bankraub und Juwelenraub erlaubt.
  • Illegale Fraktionen müssen an ihrem Konzept angegebenen Farben erkenntlich sein und auch in diesen agieren.
  • Wenn eine Fraktions Farbe gewechselt werden soll, muss diese bei der Fraktions Leitung beantragt werden.
  • Funktionswesten dürfen nur von der jeweiligen Fraktion getragen werden.

§ 12 Abs. 3. Anwesen / Hood :

  • Bei einem unerlaubten Aufenthalt in einem Hood / Anwesen darf die Fraktion selbst entscheiden, was mit dieser unerlaubten Person oder Fraktion passiert.
  • Die Fraktion, die im Besitz der Hood / des Anwesens ist, hat immer das Hausrecht und darf nicht frei entscheiden, da ein Schusscall benötigt wird.
  • Steht die Polizei oder der Zoll vor dem Anwesen ohne Waffe, so ist es die Pflicht, ohne Waffengewalt oder Waffen Präsenz der Staatsfraktion gegenüberzustellen.

§ 12 Abs. 4. Bündnisse :

  • Eine Fraktion darf miteinander agieren.
  • Wenn Fraktionen im Bündnis agieren, müssen die Farben deutlich und einheitlich je Fraktion erkennbar sein.
  • Ein Bündnis ist maximal mit einer anderen Fraktion erlaubt. Nicht mit 2,3, 4 oder mehr.
  • Die Fraktionsgröße darf nicht die 10 Mitglieder überschreiten.
  • Hier dürfen wiederum nur maximal 20 Personen aus beiden Fraktionen agieren. Wird die Anzahl überschritten, ist das Bündnis mit sofortiger Wirkung ausnahmslos aufgelöst und die RP Situation ist sofort zu beenden.
  • Ein Bündnis darf gemeinsam agieren bei einem Juwelenraub, Kontrolle der Routen, Angriffe auf eine andere illegale Fraktion.
  • Es ist verboten, eine dritte Partei hinzuzuziehen.
  • Wenn das Bündnis eine “Aktion” startet, darf keine dritte Partei informiert werden, damit diese dann “zufällig” hinzu kommt.
  • Ein Bündnis muss im Haupt Discord des Rheinbeck über ein Support Fraktions Ticket bei der Fraktions Leitung angemeldet werden, sollte dies nicht der Fall sein, bekommen die beteiligten Fraktionen beide ohne Ausnahme eine Fraktions Verwarnung.
  • Nach einer Bündnis-Auflösung hat man eine 2-Wöchige Bündnis-Sperre.

§ 12 Abs. 5. Waffen :

  • Dem Zoll darf keine Waffe geklaut werden.
  • Jeder Beamte der Polizei muss seine Waffe nach dem Dienst in seinem Spind ablegen, keine Waffe darf das PP nach dem Dienst verlassen. Ausgenommen hiervon sind die Leitungsebene sowie die Kriminalpolizei, die zu jeder Zeit zu einem Einsatz gerufen werden kann nach Erlaubnis der Polizeidirektorin.
  • Das Verkaufen oder Verschenken eines Tasers an Zivilisten ist verboten.
  • Der Polizei darf keine Waffe geklaut werden. (Das ändert sich im Verlauf noch. Die Änderung wird dann angekündigt und dann auch im Regelwerk geändert)!

§ 12 Abs. 6. Neutrale Fraktionen :

  • Eine neutrale Fraktion ist weder legal, noch illegal, noch staatlich. Sie kann sich aber im Laufe des RP’s in eine Richtung entwickeln.
  • Der Wechsel eines Funktionstypen kann die Tätigkeit der Fraktion fundamental ändern.
  • Eine neutrale Fraktion darf nur neutrale Geschäfte abwickeln.
  • Sie dürfen sich nicht mit illegalen Fraktionen verbünden.

§ 12 Abs. 7. Drittpartei : Sobald sich zwei Fraktionen in einer gewaltsamen RP-Situation befinden, darf sich auf gar keinen Fall eine Dritte Partei AUßER Staatsfraktionen einmischen. Hierzu zählen (Zoll, Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Uniklinikum, Polizei).

  • Wenn zwei illegale Fraktionen sich bekriegen, darf die Polizei sich nicht einmischen, auch wenn diese als Dispatch dazugerufen werden, um die Situation aufzulösen. Sie dürfen nur dahin fahren, um den Bereich abzusichern und zu verhindern, dass normale Bürger in den Bereich eindringen. Die Polizei ist in dem Moment unantastbar, außer die Polizei würde sich einmischen! (Der Zoll hat alle Freigaben, egal auf welche Art und Weise, aber von anderen Spielern unantastbar!!)

§ 12 Abs. 8. Fokus : Die illegalen Fraktionen sollten ihren Fokus nicht so sehr auf die Polizei legen.

§ 12 Abs. 9. Gambo : Falls es zu Gambo kommen sollte, wird dies von einem höheren Teamler beschaut und dementsprechend bearbeitet.

§ 12 Abs. 10. Man darf nicht in mehreren Fraktionen in einer Leitungsposition tätig sein.

§ 13 Polizei / Zoll :

§ 13 Abs. 1. :

  • Jeder Notruf wird mit einem Dienstfahrzeug angefahren.
  • Zivilisten, die nicht bei der zugehörigen Staatsfraktion angestellt sind, werden nicht mit zum Einsatz genommen.
  • Der Staat darf Geiselnehmern nichts übergeben außer Fluchtfahrzeuge und Lösegeld, Lebensmittel oder gefährliche Gegenstände.
  • Der maximale Betrag einer Geisel beträgt 50.000 €. Der Gesamtbetrag darf den Wert von 250.000 € nicht überschreiten. Man sollte trotzdem an den gesunden Menschenverstand denken. (Geld ist nicht alles im Leben)
  • Die Polizei darf niemanden schlagen, teasern oder erschießen, wenn von der Person keine Gefahr ausgeht.
  • Der Zoll und die Polizei dürfen mit kriminellen oder aggressiven Leuten härter umgehen.
  • Der Zoll und die Polizei dürfen direkt das Feuer eröffnen, wenn die Absperrung missachtet wird. Ein Schuss Call muss angekündigt werden.
  • PD Raids müssen bei der Projektleitung beantragt werden. Sollte dies nicht der Fall sein muss man mit Konsequenzen rechnen.
  • Ein Bürger der sich entscheidet Illegal zu sein, darf keinen Job in einer Fraktion annehmen, wie zum Beispiel (Ministerium des Innern, Bundesamt für Justiz, Stadt, Zollamt, Polizei, Klinikum, Rechtsanwaltskanzlei)
  • § 13 Abs. 2. :

  • Eine Staatsfraktion muss immer als Staatsfraktion erkenntlich sein, es werden immer Dienstkleidungen getragen, sobald derjenige im Dienst ist. Ausgenommen hiervon sind die Kriminalpolizei/Zivilbeamte oder die Leitung.
  • Helme sind nur bei einem Staatsbank Überfall und/oder beim Juwelier Überfall erlaubt. Ebenso bei einer Razzia oder den Waffentransporten.
  • Die Dienstkleidung ist immer komplett von Kopf bis Fuß zu tragen.
  • Kleidung von staatlichen Fraktionen darf nur von den Bediensteten getragen werden. Dies gilt auch für staatsähnliche Kleidung. Dazu gehören auch Helme mit Nachtsichtgerät, andere Helme, Hemden, Shirts, etc…

§ 13 Abs. 3. Haftzeiten :

  • Die Polizei darf bis zu 60 Hafteinheiten abhandeln. Eine Hafteinheit ist gleich eine Minute.
  • Die Hafteinheiten beginnen erst nach ED-Behandlung, Befragung etc…, und nach Betreten der Zelle.
  • Ausnahmefälle werden vom Team bestätigt. Beispiel hierfür wäre eine überfüllte Akte, mehrfaches Auffallen bei der Polizei, beim Zoll oder auch aufdringliches Verhalten anderen gegenüber, hier kann es dann zu höheren Hafteinheiten kommen oder gar anderen Sanktionen. Die Regelung kann noch abgeändert werden, bis die JVA besteht.

§ 13 Abs. 4. Razzia :

  • Eine Razzia darf dann gemacht werden, wenn die Polizei den Verdacht auf Besitz von Langwaffen oder Drogen hat.
  • Die Polizei muss dies aber auch nachweisen können.
  • Wenn eine Fraktion zu viele Verstöße verübt oder zu auffällig wird im Strafregister oder beim Zoll, dann wird sie unter Gefahr im Verzug geahndet. Damit haben die Polizei und der Zoll immer das Recht, eine Durchsuchung durchzuführen. Die Polizei kann den Zoll dazu rufen und auch umgekehrt kann der Zoll die Polizei hinzurufen.

§ 13 Abs. 5 : Der Polizei muss immer mit Respekt entgegengekommen werden, sollten einzelne Beamte der Polizei sie nicht mit Respekt behandeln, gilt diese Regelung nicht.

§ 14 Staatsgefängnis :

§ 14 Abs. 1. Staatsgefängnis :

  • Das Staatsgefängnis darf nicht gestürmt werden.

§ 15 Baiting :

§ 15 Abs. 2. Cop Baiting :

  • Die Absicht, Staatsfraktionen gezielt in eine Falle zu locken, nur um sie dann komplett auszurauben, ist verboten.
  • Staatsfraktionen Gebäude dürfen nur mit einem triftigen RP Hintergrund gestürmt werden. Beispiel 1: Ein Fraktionsmitglied aus dem Gefängnis befreien.
  • Die Polizisten, der Zoll, die Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr, das Uniklinikum dürfen im Dienst nicht als Geisel genommen werden. Sollte es jedoch mit einer RP Situation zu tun haben, so ist es erlaubt, sofern eine Präsenz von der Seite der Staatsfraktionen besteht.
  • Das Stehlen von Staatsfahrzeugen ist verboten. Ausnahme ist, wenn man sich mit dieser Staatsfraktion in einer RP-Situation befindet. Dann darf man aus einem guten Grund ein Fahrzeug klauen. (z.B. Flucht bei einem Raub).

§ 16 Korruption :

§ 16 Abs. 1 : Staatsfraktionen dürfen nicht korrupt sein. Wird dies missachtet, wird man mit einer Verwarnung bestraft, sofern es nicht über ein Support Ticket beantragt worden ist.

§ 17 Sperrzonen des Zolls und/oder der Polizei :

§ 17 Abs. 1.

  • Wer sich in einer Sperrzone befindet oder diese durchfährt, muss damit rechnen, dass das Feuer eröffnet wird, da sich die Person in eine Gefahrenzone begibt. Ein Schusscall seitesns der Polizei oder des Zolls muss nicht angekündigt werden. In einer Sperrzone können jederzeit Schüsse fallen.
  • Dies gilt nicht für Personen, die an der Sperrzone beteiligt sind.
  • In einer Sperrzone dürfen keine illegalen Fraktionen agieren, die nicht beteiligt waren/sind. Das heißt in die Sperrzone fahren und den Zoll oder die Polizei überfahren oder schießen ist verboten.

§ 18 Verkehrskontrollen :

§ 18 Abs. 1: Sollte die Polizei und/oder der Zoll einen anhalten, muss man diesem Folge leisten. Es sei denn, man hat einen triftigen RP Hintergrund.  Folgende Gründe zählen nicht:- Sie haben eine Waffe bei sich oder im Kofferraum ohne Lizenz- Fahrzeug ist nicht angemeldet

§ 18 Abs. 2: Die Polizei hat das Recht, das Fahrzeug zu durchsuchen, sofern ein Durchsuchungsbeschluss, das Einverständnis des Fahrzeugeigentümers vorliegt oder eine Gefährdung der Mitbürger des Staates besteht.

§ 19 Grenzen :

§ 19 Abs. 1: Der Zoll darf die Polizei bei Staatsbank-Raub, Juwelier-Raub, Razzia, etc… unterstützen.

§ 19 Abs. 2. Ansonsten ist der Zoll für die Grenzsicherung und den Staat zuständig.

§ 19 Abs. 3. An illegalen Grenzen dürfen der Zoll und die Polizei, Autos und Taschen ohne triftigen Grund kontrollieren.

§ 19 Abs. 4. An legalen Grenzen darf stichprobenartig kontrolliert werden, wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss, das Einverständnis des Fahrzeugeigentümers besitzt oder eine Gefährdung der Mitbürger des Staates besteht.

§ 19 Abs. 5. Der Zoll darf die Polizei in der Stadt unterstützen, wenn weniger als 5 Polizisten im Dienst sind.

§ 19 Abs. 6. Außerdem darf die Polizei den Zoll zur Routenkontrolle dazu rufen.

§ 20 Fahrzeuge:

§ 20 Abs. 1. 2 Platte Reifen beim Auto : Sollten bei einem Fahrzeug 2 Reifen platt sein, so müsst Ihr umgehend stehen bleiben. Das Weiterfahren ist verboten.

§ 20 Abs. 2. 1 Platter Reifen beim Auto : Wenn ein Reifen platt sein soll, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

§ 20 Abs. 3.  1 Platte Reifen beim Motorrad : Beim Motorrad gilt dies schon bei einem Reifen. Hier ist die Weiterfahrt untersagt.

§ 20 Abs. 4. Fehlende Felgen : Sollten bei einem Auto Felgen fehlen oder Komplette Reifen, ist die Weiterfahrt untersagt.

§ 21 Drive-By:

§ 21 Abs. 1. Drive-By ist auf Rheinbeck komplett verboten. Auch als Beifahrer ist es verboten, aus dem Auto zu schießen.

§ 22 Vermummungsverbot:

§ 22 Art. 1. Dies gilt an folgenden Orten:

  • Krankenhaus Rheinbeck
  • Polizei Rheinbeck
  • Stadt Park / Würfel Park 
  • Öffentliche Pläze
  • Berufsfeuerwehr Rheinbeck
  • Goldhai
  • Zoll
  • Rathaus
  • Ordnungsamt (Betreten als Vermummt, sofortiger Projektauschluss)

§ 23 Waffenverbotszone:

§ 23 Art. 1. Es gibt Stellen an denen gilt ein allgemeines Waffenverbot und zählt als Waffenverbotszone für jeden Bürger außer Fraktionen die sich im Dienst befinden.

    § 24 Bewusstlosigkeit :

    § 24 Art. 1. Informationen, die während der Bewusstlosigkeit erworben wurden, dürfen nicht verwendet werden.

    § 24 Art. 2. Personen, die bewusstlos waren, dürfen nicht mehr an der Aktiven RP Situation teilnehmen und haben die ganzen Ereignisse der letzten 2 Stunden vergessen und können sich nicht an die Ereignisse erinnern.

    § 24 Art. 3. Das Erschießen von gefesselten Personen ist verboten.

    § 24 Art. 4. Wenn eine Person ausblutet, dann hat diese die Situation zu vergessen und darf an der RP Situation auch nicht mehr teilnehmen außer das Team entschließt was anderes.

    § 25 Festnahmen / Entführungen :

    § 25 Art. 1. Im Falle einer Entführung, z.B. bei einer Geiselnahme oder einer polizeilichen Festnahme, verpflichten sich die betroffenen Personen, sich ausreichend um die/den Festgenommene/n oder um die/den Entführten zu kümmern. (Essen und Trinken)

    § 25 Art. 2. Das Leben der Geisel ist das höchste Gut. Auch die Staatsfraktionen müssen immer das Leben der Geisel beschützen und sich nach Ihrem Gesundheitszustand erkundigen.

    § 26 Räube :

    § 26 Art. 1.  Es müssen mindestens 6 Polizisten im Dienst sein, um einen Staatsbank und einen Juwelenraub durchzuführen.

    § 26 Art. 2. Bei einem Ladenraub muss man keine Geisel dabei haben. Es ist aber auch nicht verboten. (Es müssen 4 Polizisten im Dienst sein)

    § 26 Art. 3. Beim Staats Bankraub darf der Tresor nicht geknackt werden, ohne den Raub vor dem Tresor zu starten.

    § 27 Personen erkennen :

    § 27 Art. 1.  Bei einem Voll Maskierten Charakter darf dieser nicht an der Stimme oder dem Dialekt erkannt werden. Bei einer Halbmaske, darf man den Charakter an der Stimme erkennen.

    § 27 Art. 2.  Ein Charakter gilt als maskiert, wenn der Großteil des Gesichtes verdeckt ist.

    § 28 Geldautomaten :

    § 28 Art. 1.  Ein Spieler darf in keiner Situation gezwungen werden, Geld von seinem Konto abzuheben.

    § 28 Art. 2. Bankautomaten auf Anwesen dürfen nicht ausgeraubt werden! Passiert dies doch wird der Automat entfernt!

    § 28 Art. 3. Bürger dürfen nicht am Bankautomaten überfallen werden.

    § 29 FFA Verhaltensregeln :

    FFA ist eine OOC Zone, trotzdem legen wir einen Verhaltensgrundsatz fest.

    § 29 Art. 1.  Beleidigungen (siehe Allgemeine Regeln § 1. Art. 4) sind verboten. Hierbei zählen nicht nur Blacklist Wörter, sondern alle Beleidigungen, da hier ein OOC Bereich ist und somit keine RP Beleidigung stattfinden kann.

    § 29 Art. 2.  Das Ausnutzen von Spielmechaniken, die einen Vorteil verschaffen, sind ebenfalls verboten (Glitch Roll, Speed Boost, etc…).

    § 29 Art. 3.  Das Triggern und Trollen gegenüber anderen Spielern mit Emotes etc…. ist auch zu unterlassen.

    § 29 Art. 4.  Es ist auch zu unterlassen, andere Spieler zu mobben oder dergleichen, weil sie eventuell schlechter im FFA sind.

    § 30 Anderes :

    § 30 Art. 1.  

    • Sollte ein Regelverstoß vorliegen, muss  die laufende RP Situation ausgespielt werden. Ein Ticket kann man auch noch immer im Nachhinein öffnen.
    • Damit der Supporter fair reagieren kann sind Videobeweise in den meisten Situationen absolut notwendig,
    • Nachdem ein Fall im Support war, ist dieser nicht aufgelöst, es sei denn, der Support sagt etwas anderes.
    • 15 Minuten vor Sonnenwende darf nichts mehr gestartet werden. z.B. Raub, etc…
    • Bereits laufende RP Situationen können natürlich weiter geführt werden.
    • Ein Fluchtfahrzeug darf 25 Minuten nach der Tat nicht eingeparkt werden.
    • Medikits dürfen nicht verkauft werden.
    • Routenpunkte zu posten ist untersagt.
    • Die Shop und Tankstellen LKW’s dürfen nicht überfallen werden! Diese dürfen auch nicht angehalten werden, um Leute zu entführen. Wird dies passieren, wird der Betrag im LKW von der entsprechenden Person / Fraktion zurück gezahlt.
    • Das Ausparken von LKW’s oder Fahrzeugen um Drogen umlagern ist verboten.
    • Das Starten und Landen eines Helikopters am Stadtpark ist nicht gestattet. (Ausgenommen davon sind sich im Einsatz befindende staatliche Organisationen)
    • Es darf niemals direkt oder indirekt auf das Regelwerk hingewiesen werden.
    • Aussagen wie “Wo war der Schuss Call ?” oder “Hier ist grüne Wiese !” sind ebenfalls nicht gestattet.
    • Missbrauch von Dispatches ist verboten. z.B. Fake Dispatches, Routen, Verrat.
    • Es ist verboten, auf oder in den Fahrzeugen zu sitzen während des Farmen.
    • Es ist verboten, Drogen zu produzieren oder herzustellen wenn nicht mindestens 2 Polizisten im Dienst sind.

    § 31 Anderes :

    § 31 Art. 1. Jede Spende ist freiwillig, keiner ist gezwungen zu spenden.

    § 31 Art. 2. Spenden werden in keiner Weise zurückerstattet.

    § 31 Art. 3. Das Fördern durch Scripts o.ä. ist gestattet, solange diese keine illegalen Softwaren enthalten.

    § 31 Art. 4. Bei einer Staatsfraktion hat man immer eine 4 Wochen Arbeitspflicht. Diese muss allerdings bei einem Bewerbungsgespräch angedeutet werden. Sie ist ansonsten nicht gültig.

    § 31 Art. 5. Die Fraktions Leitung sowie die Inhaber müssen alles sehen können auf dem Discord.

    § 31 Art. 6. Jeder Ausbilder einer Legalen Fraktion muss diese Ausbildung selbst gemacht haben, bevor er ausbildet.

    § 31 Art. 7. Wenn man als Geisel eine realistische Entkommen Chance sieht, darf man diese ergreifen.

    § 31 Art. 8. Bei einem Raub muss mit der Polizei kommuniziert werden, falls sie eintreffen.

    § 31 Art. 9. Die Schusswaffen ist das letzte Mittel es sollte immer erst verhandelt werden mit der Polizei

    § 31 Art. 10. Raubzüge dürfen nicht direkt mit Helikoptern durchgeführt werden. Es muss der Polizei zuerst eine reale Chance auf Verfolgung geboten werden. Die originelle Flucht mit Helikopter, Boot, Zug etc. ist nach angebrachter Zeit gestattet.

    § 31 Art. 11. Pro Tag darf man nur einmal das Anwesen der anderen Partei stürmen. Das bedeutet auch, dass nur einmal an einem Tag eine große Schießerei passieren darf.

    § 31 Art. 12. Sollte eine Partei mehrere Tage dominieren, muss die andere Partei einen Vorschlag abgeben.

    § 31 Art. 13. Drittpartei bei Gang Kriegen sind Verboten Ausnahme Polizei Rheinbeck die dürfen jederzeit eingreifen, wenn Leib und Leben von den Bewohner von Rheinbeck besteht.

    § 31 Art. 14. Fraktionsdiscorde müssen an die Projektinhaber überschrieben werden.

     

    § 32 Feuerwehr / Rettungsdienst :

    § 32 Art. 1. Während einer Behandlung darf man sich weder wehren, noch weglaufen, außer die RP Situation lässt es zu.

    § 32 Art. 2. Rettungsdienstler ist solange unantastbar wenn er dir keinen RP Grund dafür gibt.

    § 32 Art. 3. Ein sogenannter “Rache-Kill” ist untersagt!

    § 32 Art. 4. Nach dem Aufwachen im Krankenhaus darf man sich nicht mehr an die letzten 2 Stunden erinnern.

    § 32 Art. 5.  Der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst ist es verboten, Waffen im Dienst zu tragen.

    § 32 Art. 6. Wenn das Leben nicht geschützt wird, kann der Rettungsdienst eine Wiederbelebung verweigern.

    § 32 Art. 7. Rettungsdienstler dürfen keine Medikits/Bandagen austeilen.

    § 32 Art. 8. Der Notruf darf nicht verwendet werden, um die Rettungsfrakte zu überfallen!